Zum Stand der Debatte aus juristischer, medizinischer und theologischer Perspektive
Im Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht in einem spektakulären Urteil das Grundrecht jedes Menschen auf Inanspruchnahme von Hilfe zur Selbsttötung festgestellt - unabhängig von Alter und Krankheit. Unsere Verfassung garantiere dieses Grundrecht ebenso wie den grundrechtlichen Schutz dafür, Suizidhilfe selbst in geschäftsmäßiger Form anzubieten. Neben einer neuen gesetzlichen Regelung solle der Bundestag ein Beratungs- und Schutzkonzept entwickeln.
Das Karlsruher Urteil zog viel Kritik auf sich, es habe die Tür zur organisierten Sterbehilfe nicht nur aufgestoßen, sondern „aus den Angeln gehoben“, wie Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung schrieb. Ein überzogenes Autonomie-Verständnis stehe in der Gefahr, die Sterbewilligen aus ihren zwischenmenschlichen Beziehungen zu isolieren. Und kann eine „Sterbereifeprüfung“ (Prantl) in jedem Fall gewährleisten, dass der Sterbewunsch freiwillig, ernst und dauerhaft ist? Wie sieht das aus bei Minderjährigen, bei bloß lebensmüden Alten, bei Demenzkranken?
Interessant ist, dass sich sowohl Sterbehilfevereine als auch Patientenschützer gegen weitere gesetzliche Regelungen ausgesprochen haben, die immer nur bedingt auf den Einzelfall passen. Sollte sich das Augenmerk der Gesellschaft nicht noch viel stärker auf medizinische und menschliche Begleitung Schwerstkranker und Sterbender richten?
Es gibt viele gute Gründe, das Thema Assistierter Suizid erneut zu diskutieren. Und zwar mit Rechtsanwalt Wolfgang Putz, der sich seit Jahrzehnten mit Rechtsfragen am Lebensende beschäftigt und einer der Beschwerdeführer in Karlsruhe war, mit Professorin Claudia Bausewein, der führenden Palliativmedizinerin in Deutschland, und Weihbischof Anton Losinger, der sich über viele Jahre im Deutschen Ethikrat mit dem Thema Sterbehilfe auseinandergesetzt hat.
Gelegenheit zu einem Imbiss
(ab einer Stunde vor Beginn)
19.00 Uhr
Begrüßung
19.15 Uhr
Assistierter Suizid
Statements zum Stand der Debatte…
…aus juristischer Perspektive
Rechtsanwalt Wolfgang Putz, München,
spezialisiert auf Rechtsfragen am Ende des Lebens
…aus medizinischer Perspektive
Prof. Dr. Claudia Bausewein, LMU Klinikum München,
Direktorin der Klinik für Palliativmedizin und Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin
…aus theologischer Perspektive
Weihbischof Dr. Dr. Anton Losinger, Augsburg,
Mitglied des Bayerischen Ethikrats
20.15 Uhr
Podiumsdiskussion
ca. 21.00 Uhr
Ende der Veranstaltung
Organisation und Moderation
Dr. Johannes Schießl,
Studienleiter an der Katholischen Akademie in Bayern
Livestream
Diese Veranstaltung wird per Stream übertragen. Mit diesem Link können Sie live teilnehmen: https://us02web.zoom.us/j/81306988160
Corona-Regeln
Es gelten die zum Zeitpunkt der Veranstaltung aktuellen rechtlichen Vorgaben zum Infektionsschutz. Wir empfehlen das Tragen einer Maske, wo Abstände nicht eingehalten werden können.
Anmeldung
Die verfügbaren Plätze werden in Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen vergeben. Die Anmeldung ist verbindlich und gilt als akzeptiert, wenn unsererseits keine Absage erfolgt. Bei kurzfristiger Verhinderung bitten wir Sie um Mitteilung. Anmeldeschluss: Mittwoch, 13. Juli 2022
Kosten
Der Abend kostet 15 €. Davon sind 10 € für das Programm und 5 € für die Verköstigung. Zurzeit erproben wir eine „Kasse des Vertrauens“: Sie bezahlen eigenständig und ohne Kontrolle. Wem der Preis wehtut, zahlt nach eigenem Ermessen weniger; wer kann, zahlt gerne zum sozialen Ausgleich etwas mehr. Vergelt’s Gott!
Für Schüler und Studierende bis zum vollendeten 30. Lebensjahr ist die Veranstaltung kostenfrei.
Bildnachweis: canva.com