Mit der wachsenden kulturellen, religiösen, ethnischen und sozialen Diversität innerhalb der derzeitigen europäischen Gesellschaft bleibt die Frage des Schutzes von Religionsfreiheit und Weltanschauung wichtiger denn je.
Die Debatte ist sehr lebhaft: Mit dem Argument, dass es aufgrund der per Verfassung garantierten Freiheiten keines speziellen Schutzes der Religionsfreiheit bedürfe, plädieren immer mehr Stimmen dafür, diesen besonderen Schutz aufzugeben. Andere hingegen würden es begrüßen, wenn sich auch neu entstandene Religionsgemeinschaften auf denselben verfassungsmäßig garantierten Schutz berufen könnten, der den traditionellen Religionen gewährt wird.
So bleibt es weitgehend der Justiz überlassen, von Fall zu Fall über den Schutz der Religionsfreiheit zu entscheiden. Anhand konkreter Beispiele werde ich mich im Vortrag auf zwei Themen konzentrieren:
Zum einen geht es um die Beobachtung, dass das Fallrecht sehr uneinig ist im Hinblick auf den Umfang des Schutzes, der in Glaubensfragen zu gewähren ist.
Zum anderen wird, gestützt auf empirische Forschungen, aufgezeigt, dass religiöse Identität eine sehr spezielle Bedeutung für manche Minderheiten hat und von dem Willen begleitet wird, als Gläubige am aktuellen gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Oft ergeben sich daraus Dilemmata, die selten in der Öffentlichkeit diskutiert oder systematisch untersucht werden.
(Marie-Claire Foblets)
Montag, 3. September 2018
| Gelegenheit zu einem Imbiss |
19.00 Uhr | Begrüßung Einführung |
19.15 Uhr
| Religionsfreiheit heute in Europa – Prof. Dr. Marie-Claire Foblets, |
20.15 Uhr | Imbisspause |
| anschließend |
21.15 Uhr | Ende der Veranstaltung |
Moderation: | Prof. Dr. Dr. Burkhard Berkmann |
Organisation: | Stephan Höpfinger |
In Zusammenarbeit mit | dem Lehrstuhl für Kirchenrecht (Prof. Berkmann) an der LMU München |
Veranstaltungsort
Katholische Akademie
Kardinal Wendel Haus
Mandlstraße 23, 80802 München
U3/U6 Münchner Freiheit
Anmeldung
Anmeldeschluss ist Freitag, 31. August 2018.
Die Anmeldung ist verbindlich und gilt als angenommen,
wenn unsererseits keine Absage erteilt wird.
Die Eintrittskarten zum Preis von € 8,– (Schüler
und Studierende bis zum vollendeten 30. Lebensjahr
€ 4,–) werden an der Abendkasse verkauft.
Übernachtung
Es besteht die Möglichkeit zur Übernachtung mit Frühstück
im Einzelzimmer für € 55,– (ermäßigt € 47,–)
oder im Doppelzimmer für € 43,– (ermäßigt € 37,–)
pro Person.
Ermäßigung erhalten Studierende bis zum
vollendeten 30. Lebensjahr und Schüler.