Gründungsgeschichte & Satzung

Auftrag

Die Katholische Akademie in Bayern versteht sich als Forum der offenen Auseinandersetzung mit grundlegenden Fragen der Zeit auf der Basis des christlichen Glaubens. Auf diese spezifische Weise ist sie Ort der Präsenz von Kirche in unserer Welt.

Im Zentrum der Akademiearbeit steht das Veranstaltungsangebot zu Themen aus vielen Lebensbereichen und wissenschaftlichen Disziplinen: Theologie und Kirche, Philosophie, Ökumene und interreligiöser Dialog, Politik und Zeitgeschehen, Gesellschaft und Wirtschaft, aber auch Naturwissenschaften und Medizin; einen Schwerpunkt bildet zudem die Auseinandersetzung mit zeitgenössischer Kunst.

Wir verfügen über Tagungsgebäude in München-Schwabing, die auch für Gastveranstaltungen offenstehen.

Hochschulkreise

An den Universitäten Augsburg, Bamberg, Bayreuth, Erlangen-Nürnberg (in Verbindung mit Eichstätt), München, Passau, Regensburg und Würzburg hat die Akademie Hochschulkreise etabliert. Sie verstehen sich als interdisziplinäre Gesprächsforen für Universitätslehrer, die sich dem christlichen Glauben verpflichtet wissen.
Die Hochschulkreise legen ihr Programm selbständig fest. Die Leitung hat der Vorsitzende inne, der für jeweils zwei Jahre gewählt wird. Für Geschäftsführung und Organisation steht ihnen die Akademie zur Verfügung, die ihre Arbeit auch finanziell fördert.

 

Veranstaltungsorte
Unser Tagungszentrum ist im Herzen Alt-Schwabings gelegen, direkt am Englischen Garten. Genaue Informationen über den Weg zu uns finden Sie hier.

Regelmäßig führen wir auch Tagungen in den anderen Bischofsstädten in Bayern durch.

 

 

Programmbestellung

Gerne informieren wir Sie regelmäßig über unser Veranstaltungsangebot.
Sie können zwischen der Druckfassung und der E-Mail-Version der Programme wählen.

Wir versenden grundsätzlich nur personalisierte Newsletter, weswegen im Formular der Newsletter-Bestellung der Vor- und Nachname Pflichtangaben sind.

Für die Postzusendung der gedruckten Programme erbitten wir jeweils zum Jahresende 
einen freiwilligen Kostenbeitrag.

 

Anerkennungspreise

Mit der Vergabe verschiedener Preise und Auszeichnungen setzen wir im Rahmen unseres Satzungsauftrags ganz besondere Akzente. 
 

Romano Guardini Preis

In Erinnerung an Romano Guardini (1885 – 1968) wurde 1970 der nach diesem Religionsphilosophen, Theologen und Pädagogen benannte Preis begründet. Er umfasst ein Preisgeld von 10.000 €.

Die Akademie zeichnet mit dem Preis Persönlichkeiten aus, die sich im Sinne Guardinis hervorragende Verdienste um die Interpretation von Zeit und Welt auf verschiedenen Gebieten des Lebens erworben haben.

 

Ökumenischer Preis

Für besonderes Engagement in der Ökumene der katholischen Kirche mit den Kirchen der Reformation vergeben wir seit 1995 den „Ökumenischen Preis bei der Katholischen Akademie in Bayern aus der Stiftung Wilhelm und Antonie Gierlichs“. Das Preisgeld beträgt 10.000 €.

 

Kardinal Wetter Preis

Anlässlich der Emeritierung von Friedrich Kardinal Wetter wurde 2008 zur Würdigung hervorragender theologischer Dissertations- oder Habilitationsarbeiten der nach dem langjährigen Erzbischof von München und Freising benannte Preis gestiftet. 
Er ist mit 1.500 € dotiert. Wir vergeben diesen Preis jährlich in Absprache und zusammen mit den katholisch-theologischen Fakultäten und Instituten in Bayern.

 

Freundeszeichen

Mit dem Freundeszeichen ehren wir Persönlichkeiten, die sich in besonderem Maße um die Akademie verdient gemacht haben und uns eng verbunden sind. Diese Auszeichnung wird seit 1971 verliehen.

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Gründungsgeschichte

Die Akademie wurde 1957 als „Kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts“ gegründet. Träger sind die sieben bayerischen (Erz-)Bistümer. Mit ihrer Satzung erhielt sie den Auftrag, „die Beziehungen zwischen Kirche und Welt zu klären und zu fördern“.

Im Zentrum der Akademiearbeit steht das Veranstaltungsangebot zu Themen aus vielen Lebensbereichen und wissenschaftlichen Disziplinen: Theologie und Kirche, Philosophie, Ökumene und interreligiöser Dialog, Politik und Zeitgeschehen, Gesellschaft und Wirtschaft, aber auch Naturwissenschaften und Medizin; einen Schwerpunkt bildet zudem die Auseinandersetzung mit zeitgenössischer Kunst.

Die Katholische Akademie in Bayern versteht sich als Forum der offenen Auseinandersetzung mit grundlegenden Fragen der Zeit auf der Basis des christlichen Glaubens. Auf diese spezifische Weise ist sie Ort der Präsenz von Kirche in unserer Welt.
Mit dem Kardinal Wendel Haus verfügen wir über ein eigenes Tagungsgebäude in München-Schwabing, das auch für Gastveranstaltungen offensteht.

Zeittafel

 

13. März 1953
Absichtserklärung des 1952 zum Erzbischof von München und Freising ernannten Joseph Kardinal Wendel, in oder bei München eine katholische Akademie für alle bayerischen Diözesen ins Leben zu rufen.

 

21. Oktober 1954
Gründung eines „Vereins der Freunde der katholischen Akademie“.

 

30. Dezember 1954
Denkschrift des „Vereins der Freunde der katholischen Akademie‘ an Kardinal Wendel über die Gründung einer katholischen Akademie.

 

21. Januar 1956
Kardinal Wendel gibt die Zusage, ein Kuratorium für die Gründung einer Katholischen Akademie in Bayern einzuberufen.

 

16. März 1956
Unter dem Vorsitz Kardinal Wendels beginnt das vorbereitende Kuratorium seine Arbeit, um das geistige Konzept und das vorläufige Statut der Akademie zu beraten. Dr. habil. Helmut Ibach wird zum vorläufigen Vorsitzenden des Kuratoriums berufen.

 

14. Mai 1956
Kardinal Wendel wird vom Arbeitskreis der Katholischen Aktion eine weitere Denkschrift zur Gründung einer Katholischen Akademie überreicht, die sich von der Denkschrift des Vereins der Freunde abhebt.

 

4. Juni 1956
Gründung eines Programmausschusses der eine Konkordanz zwischen den beiden Denkschriften herstellen soll.

 

5. November 1956
Statuten-Entwurf für eine Katholische Akademie in Bayern.

 

3. Januar 1957
Dr. Karl Forster wird einstimmig vom Kuratorium zum ersten Direktor der Katholischen Akademie in Bayern gewählt und von Kardinal Wendel in dieses Amt berufen.

 

1. Februar 1957
Festlicher Gründungsakt der Akademie in der Aula der Universität München. Kardinal Wendel umreißt Sinn und Aufgabenfeld der Akademie. Professor Romano Guardini hält den Festvortrag zum Thema „Die Kultur als Werk und Gefährdung“.

 

1958
Ausschreibung der ersten wissenschaftlichen Preisarbeit durch den Wissenschaftlichen Rat der Akademie.

Gründung einer eigenen Schriftenreihe.

 

15. September 1958
Gründung der rechtlich von der Katholischen Akademie in Bayern getragenen ‚Arbeitsgemeinschaft der katholischen Erwachsenenbildung in Bayern.

Die Herbstkonferenz der bayerischen Bischöfe gibt ihre Zustimmung zu den Planungsvorbereitungen für die Errichtung eines Hauses der Akademie in München.

 

1959
Die Akademieleitung vergibt die Planungsarbeiten für das Haus der Akademie an Architekt Thomas Wechs jun., Augsburg.

 

14. April 1959
Gründung des Vereins „Freunde und Gönner der Katholischen Akademie in Bayern e.V.“

 

27. Februar 1960
Gründung des ersten Hochschulkreises in Erlangen.

 

Frühjahr 1960
Erster Spatenstich auf dem von der Erzdiözese München und Freising zur Verfügung gestellten Grundstück Ecke Mandl-/Gunezrainerstraße.

 

25. November 1960
Grundsteinlegung durch Weihbischof Johannes Neuhäusler.

 

31. Dezember 1960
Tod des Gründers und ersten Protektors der Akademie, Joseph Kardinal Wendel.

 

30. September 1961
lnthronisation von Julius Kardinal Döpfner zum Erzbischof von München und Freising; als Vorsitzender der Bayerischen Bischofskonferenz ist er zugleich Protektor der Akademie.

Die Herbstkonferenz der bayerischen Bischöfe gibt den Auftrag zur Erarbeitung einer endgültigen Satzung für die Akademie.

Die Akademie übernimmt die Arbeit des schon 1953 gegründeten „Münchener Bildungswerks“, die Durchführung abendlicher Veranstaltungen vor allem für München und dessen Region.

 

9. bis 11. März 1962
Erste gemeinsame Tagung mit der Evangelischen Akademie Tutzing.

 

15. März 1962
Die Frühjahrskonferenz der bayerischen Bischöfe beschließt die Stiftungssatzung der Akademie und errichtet damit rechtlich die „Katholische Akademie in Bayern – Kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts“.

 

16. April 1962
Durch Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus tritt die Satzung der Akademie in Kraft.

 

29. September 1962 (Michaelstag)
Einweihung des neuen Kardinal Wendel Hauses durch Julius Kardinal Döpfner.

 

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Joseph Kardinal Wendel

Joseph Kardinal Wendel (1901-1960) war von 1952 bis 1960 Erzbischof von München und Freising. In seiner Amtszeit und initiiert von ihm wurde die Katholische Akademie in Bayern gegründet.

Biographie

Kardinal Joseph Wendel, der Gründer der Katholischen Akademie in Bayern, kam 1901 im saarpfälzischen, damals noch königlich-bayerischen Blieskastel, Diözese Speyer, als Sohn des Schneiders Georg Karl Wendel und seiner Frau Katharina zur Welt. Seine Kindheit und Ju-gend war durch eifriges religiöse Leben geprägt, gefirmt wurde er 1914 durch den Speyerer Bischof Michael von Faulhaber.

Nach dem Abitur 1921 am staatlichen Gymnasium in Speyer absolvierte er das Studium der Philosophie und Theologie an der Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom, wo er auch die Priesterweihe empfing. Es folgten Kaplansjahre in der Industriestadt Kaiserslautern sowie die Leitung des Bischöflichen Studentenheims St. Josef in Speyer und des Diözesan-Caritasverbandes. Für viele überraschend ernannte Papst Pius XII. Joseph Wendel 1941 zum Bischof und gab ihn als Coadjutor mit dem Recht der Nachfolge Bischof Ludwig Sebastian zur Seite, der ihm im Dom zu Speyer die Bischofsweihe spendete. Sein neues Amt stellte er, wie in seinem Wappen festgehalten, unter das Leitmotiv „Veritati et Caritati“ (Für die Wahr-heit und für die Liebe). Nach dem Tod von Bischof Sebastian folgte ihm Joseph Wendel 1943 als Bischof von Speyer nach.

Sein Einsatz galt vor allem der durch weitgehende Kriegszerstörung des Landes leidenden Bevölkerung. So nahm er eine ausgebombte zehnköpfige Familie in sein Bischofshaus auf, gründete 1945 ein Kinderhilfswerk und rief ein Wohnungsbauprogramm ins Leben. Dabei kam ihm sein organisatorisches und praktisch-technisches Geschick sehr zugute.

Nach dem Tod von Kardinal Michael von Faulhaber am 12. Juni 1952 wurde Joseph Wendel von Papst Pius XII. zum Erzbischof von München und Freising ernannt und nur kurze Zeit später zum Kardinal erhoben. Auch in seinem neuen Erzbistum stand der Kardinal vor großen Herausforderungen des materiellen und geistig-religiösen Wiederaufbaus. So mussten zahl-reiche im Weltkrieg zerstörte Kirchen wieder errichtet bzw. neu gebaut, die Seelsorge erneu-ert und verlebendigt und einer Gesellschaft im Umbruch geistige Orientierung angeboten wer-den. Hinzu kam, dass Joseph Wendel zum ersten Militärbischof für die neu gegründete Deut-sche Bundeswehr ernannt wurde und somit für den Aufbau der Militärseelsorge verantwort-lich war. Die Organisation des Eucharistischen Weltkongresses in München brachte schließ-lich für ihn übergroße Anforderungen mit sich.

Kardinal Wendel setzte sich für die Annäherung der christlichen Konfessionen ein, betonte aber stets die zentrale Rolle der katholischen Kirche in der Glaubensverkündigung. Er war volksnah, auch bei Andersgläubigen geschätzt und den Zeitproblemen gegenüber aufge-schlossen. Als Militärbischof erwarb er sich schnell den Respekt der militärischen Stellen sowie die Zuneigung der Soldaten. Gleichzeitig galt er als prinzipientreuer Theologe und Dogmatiker. Nicht zuletzt ging es ihm darum, die kirchlichen Strukturen in wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht effektiver zu gestalten.

Der geistigen Situation dieser Jahre, die eine Auseinandersetzung mit den Zeitströmungen auf hohem intellektuellem Niveau erforderte, kam Kardinal Wendel mit der Gründung der Katho-lischen Akademie in Bayern 1957 entgegen. Nach seiner Intention soll sie, wie er in seiner Eröffnungsansprache am 1. Februar formulierte, „eine Stätte der Begegnung sein, nicht nur des Glaubens und des Wissens, sondern auch des Erkennens und des Lebens.“ Es gelte, „nicht nur das rechte Weltbild zu zeichnen, sondern auch sich um die rechte Weltgestaltung zu mü-hen, die nur durch die richtige Lösung der praktischen Aufgaben möglich ist, die dem persön-lichen und öffentlichen Leben in neuzeitlicher Vielfalt gestellt sind.“

Kardinal Wendel galt als Mann von äußerer und innerer Gelassenheit, bescheiden und nüch-tern, doch bei seiner vornehmen Zurückhaltung von durchaus klarer Entschiedenheit. Als Bi-schof in einer Zeit des Übergangs, war er geprägt noch von den Traditionen des 19. Jahrhun-derts, doch gleichzeitig auch offen für die Erfordernisse der sich abzeichnenden Umbrüche.

Völlig überraschend starb Kardinal Joseph Wendel am 31. Dezember 1960, wenige Stunden nach seiner Silvesteransprache. Die „Süddeutsche Zeitung“ schrieb damals: „Auch im Kir-chenregiment ruht die Verantwortung auf den Schultern von bewährten Verwaltern, die als hervorragende Fachleute ihren Apparat zu dirigieren wissen, mit einem Wort: Auf dem Typ des Managers, den die moderne Welt verlangt. Insofern war Kardinal Wendel einen geradezu zeitgemäßen Tod gestorben – am Herzinfarkt.“ Unter reger Anteilnahme der Bevölkerung und im Beisein zahlreicher Amts- und Würdenträger aus Kirche, Staat und Politik wurde Joseph Wendel wenige Tage später in der Krypta des Münchener Liebfrauendomes beigesetzt.


 
Lebensdaten

 

27. Mai 1901
Geboren in Blieskastel, Bistum Speyer

 

1921
Abitur am Staatlichen Gymnasium in Speyer

 

1921-1928
Studium der Philosophie und Theologie an der Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom

 

30. Oktober 1927
Priesterweihe in Rom

 

1929-1943
Direktor des Bischöflichen Studienheims St. Joseph in Speyer

 

1938-1943
Direktor des Diözesan-Caritasverbandes

 

4. April 1941
Ernennung durch Papst Pius XII. zum Titularbischof von Lebessus 
und Koadjutor mit Nachfolgerecht als Bischof von Speyer

 

29. Juni 1941
Bischofsweihe im Dom zu Speyer

 

4. Juli 1943
Inthronisation zum Bischof von Speyer

 

9. August 1952
Ernennung durch Papst Pius XII. zum Erzbischof von München und Freising

 

9. November 1952
Inthronisation zum Erzbischof von München und Freising

 

12. Januar 1953
Erhebung zum Kardinal

 

4. Februar 1954
Ernennung zum ersten katholischen Militärbischof für die Deutsche Bundeswehr

 

1. Februar 1957
Gründung der Katholischen Akademie in Bayern

 

31. Juli bis 7. August 1960
37. Eucharistischer Weltkongress in München

 

31. Dezember 1960
Tod durch Herzinfarkt nach der Jahresschlussandacht mit Silvesteransprache

 

5. Januar 1961
Beisetzung in der Krypta des Münchener Liebfrauendomes

 

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Wappen als Erzbischof von München und Freising

Das Wappen zeigt in den Feldern 1 und 3 den Freisinger Mohr als Zeichen für die Erzdiözese München und Freising. In den Feldern 2 und 4 ist ein auf blauem Grund in der Mitte ein Wel-lenband zu sehen, darüber eine weiße Taube, darunter eine Krone. Die Krone steht für das Reich Christi, das Wellenband symbolisiert das Wasser der Taufe, durch die man in das Reich Christi eintritt. Die Taube ist das Symbol des Heiligen Geistes – des Geistes der Wahrheit und der Liebe, ein Verweis auf den Wahlspruch von Kardinal Wendel „Veritati et Caritati“ (Für die Wahrheit und für die Liebe“).

Prälat Prof. Dr. Karl Forster

Prof. Dr. Karl Forster war der Gründungsdirektor der Katholischen Akademie. Er leitete die Akademie von 1957 bis 1967. In seiner Amtszeit konnte mit dem Kardinal Wendel Haus das Tagungszentrum der Akademie gebaut und 1962 eröffnet werden.

Biographie

Karl Forster kam 1928 in Amberg in der Oberpfalz als Sohn der Eheleute Karl und Katharina Forster zur Welt. Sein Vater arbeitete zunächst als Betriebsingenieur an der Luitpoldhütte in Amberg, trat dann in den Staatsdienst ein und zog mit seiner Familie nach Landshut, wo er zuletzt Baurat und technischer Leiter der staatlichen Fachhochschule für Maschinenbau war. In Landshut besuchte Karl Forster die Volksschule und die Oberschule für Jungen (jetzt Hans Leinberger-Gymnasium). Nach einer mehrmonatigen Notdienstverpflichtung, zuletzt zum Volkssturm, und einer zwischenzeitlichen Tätigkeit als Dolmetscher bei einer Dienststelle der US-Militärregierung legte er im Frühjahr 1946 die Reifeprüfung ab.

Das anschließende Studium der Philosophie absolvierte er an der Philosophisch-Theologischen Hochschule in Freising, das der Theologie an der Universität München. Für seine wissenschaftliche Arbeit „Die Verteidigung der Lehre des hl. Thomas von der Gottesschau durch Johannes Capreolus“ erhielt er den Preis der Theologischen Fakultät, die zudem die Untersuchung als Dissertation annahm. Karl Forster konnte seine theologischen Studien 1952 mit dem Synodalexamen und mit der Promotion zum Dr. theol. abschließen. Während seiner Studienzeit war er mehrere Semester ASTA-Vorsitzender der Universität München sowie Landesvorsitzender der Bayerischen Studentenschaft.

Vom Erzbischof von München und Freising, Joseph Kardinal Wendel, 1953 im Dom zu Freising zum Priester geweiht, war Karl Forster anschließend kurz Kaplan in Tuntenhausen und danach ein Jahr lang Seelsorger in Miesbach. Daraufhin ist er für die weitere wissenschaftliche Arbeit freigestellt und Assistent bei Prof. Michael Schmaus am Grabmann-Institut in München geworden. Gleichzeitig war er Religionslehrer, Schwesternseelsorger und Leiter des Studentenheims Jakob-Balde-Haus. Die wissenschaftliche Laufbahn des begabten Dogmatikers schien vorgezeichnet, seine Habilitation über den Weisheitsbegriff des hl. Augustinus war bereits weit fortgeschritten.

Doch Karl Forster verließ den eingeschlagenen Weg, als Kardinal Joseph Wendel den 29-Jährigen auf Vorschlag der vorbereitenden Kommission und beraten von Michael Schmaus und Romano Guardini zum 1. Februar 1957 zum Gründungsdirektor der Katholischen Akademie in Bayern berief. Deren vordringliche Aufgabe sah Kardinal Wendel darin, „die Beziehung zwischen Kirche und Welt zu klären und zu fördern“. Karl Forster hat dem Gründungsstatut der Akademie Leben gegeben und die Spannweite dessen aufgezeigt, was in dieser Zielformulierung „die Beziehung zwischen Kirche und Welt zu klären und zu fördern“ steckt: durch seine Auswahl und die Vielfalt der Themen und Referenten, durch seinen Mut zum Dialog und zur Kontroverse, durch seine Offenheit des Geistes, die es wagt, nicht nur über andere philosophische, religiöse, weltanschauliche, politische Positionen zu reden, sondern mit den Vertretern dieser Positionen ins Gespräch zu treten. Er nutzte die dem Direktor gewährte Selbständigkeit und Unabhängigkeit mit Mut gegen manche geistige Enge und hat so das geistige Profil und den Stil der Akademie bis heute geprägt.

Ebenso gehen auf seine Initiative und sein Engagement zurück: die Gründung der Landesorganisation katholischer Erwachsenenbildung in Bayern (1958), der Bau des Kardinal Wendel Hauses nicht auf der grünen Wiese, sondern mitten in Schwabing (1962), die Gründung der Kommission für Zeitgeschichte (1962), die Arbeit der Hochschulkreise in den bayerischen Universitätsstädten, die ersten Auslandskontakte der Akademie nach Rom, Paris und in die USA. Dr. Karl Böck hat die Leistung seines langjährigen Weggefährten und Freundes mit folgenden Worten gewürdigt: „Karl Forster hat die Katholische Akademie in Bayern souverän an die Spitze aller vergleichbaren Einrichtungen der katholischen Kirche in der Bundesrepublik Deutschland geführt.“

Auf Vorschlag von Julius Kardinal Döpfner, der 1961 die Leitung der Erzdiözese München und Freising in der Nachfolge von Joseph Wendel übernommen hatte, wurde Karl Forster von der Deutschen Bischofskonferenz zu ihrem ersten Sekretär gewählt. Am 1. März 1967, nachdem mit Dr. Franz Henrich ein neuer Akademieleiter installiert war, trat er sein Amt offiziell an. Das Arbeitsgebiet des in München angesiedelten Sekretariats umfasste den Gesamtbereich kirchlichen Wirkens, angefangen von Fragen der pastoralen Koordination über kirchenpolitische Aufgaben bis zur Zusammenarbeit mit den Dienststellen der evangelischen Kirche, zur Förderung der Weltmission und der kirchlichen Entwicklungsarbeit. Karl Forster wuchsen nun zwar mehr Gestaltungsmöglichkeiten zu, aber seine Arbeitsfelder waren jetzt unweit größer, die Aufgaben unübersehbarer, die Konflikte zahlreicher und die Jahre nach dem Konzil auch unruhiger geworden. Was Karl Forster in diesen schwierigen Jahren für die Kirche getan hat, drückte bei dessen Beerdigung der Essener Bischof Dr. Franz Hengsbach im Namen der Deutschen Bischofskonferenz so aus: „In wie vielen Gesprächen und Sitzungen hat er uns geholfen, in wie vielen Briefen und Gutachten uns bis zuletzt beraten! Wir konnten uns auf ihn verlassen, auf seine hohe Intelligenz, sein klares Urteil, seine priesterliche Treue und auf sein mutiges Eintreten für das, was ist, und für das, was gilt. Er wusste, was Vollmacht ist. Aber er suchte nicht die Macht. Er wusste, was Wissen und Gewissen ist, und er weckte die Verantwortung.“

Für viele überraschend schied Karl Forster im Sommer 1971 aus dem Amt des Sekretärs der Deutschen Bischofskonferenz aus und nahm den Ruf auf den Lehrstuhl für Pastoraltheologie an der neu errichteten Universität Augsburg an; er schlug damit den Bogen wieder zum Anfang seines Berufslebens, zur theologischen Wissenschaft. In den zehn Jahren seiner Lehrtätigkeit hat er eine immense Forschungsarbeit geleistet, etwa im Hinblick auf die Einstellung deutscher Katholiken zu weltkirchlichen Aufgaben, auf pastoraltheologische Kernprobleme oder auf die Gesellschaftsverantwortung der Kirche und der Katholiken. Zahlreiche Veröffentlichungen sind in diesen Jahren entstanden. Auch nutzte er intensiv die Massenmedien, insbesondere den Hörfunk, um den Menschen in Ansprachen und Vorträgen die christliche Botschaft nahezubringen. Bis zu seinem Tod war er der Vertreter der katholischen Kirche im Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks.

Karl Forster starb völlig unerwartet auf dem Weg zu seiner Vorlesung am 23. November 1981. Unter der Anteilnahme zahlreicher Vertreter aus Wissenschaft, Kirche und Staat wurde er am 27. November auf dem Friedhof am Perlacher Forst in München begraben.

In einer biographischen Skizze würdigte ihn Augsburger Sozialwissenschaftler Anton Rauscher SJ mit den Worten: „Forster gehört zu denjenigen Persönlichkeiten, die ein Vierteljahrhundert Geschichte der Kirche und der Gesellschaft in Deutschland maßgeblich mitgeprägt haben.“ Und Franz Henrich, sein Nachfolger im Amt des Akademiedirektors bemerkte in seinem Nachruf: „Forsters Lebensinhalt und zentrales Thema war die Kirche: die Kirche in der Gesellschaft, im Staat, in der Politik, in der Öffentlichkeit, in den Medien, in der Wissenschaft.“


 
Lebensdaten


27. Januar 1928
Geboren in Amberg in der Oberpfalz

 

1929
Umzug der Familie nach Landshut

 

1934-1938
Besuch der Volksschule in Landshut

 

1938-1946
Besuch der Oberschule für Jungen (heute Hans Leinberger-Gymnasium) in Landshut; 
mehrmonatige Notdienstverpflichtung, zuletzt zum Notsturm;
Tätigkeit als Dolmetscher bei einer Dienststelle der US-Militärregierung;
Abitur im Frühjahr 1946

 

1946-1948
Studium der Philosophie an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Freising

 

1948-1952
Studium der Theologie an der Universität München

 

1949-1950
ASTA-Vorsitzender der Universität München und Landesvorsitzender der bayerischen Studentenschaften

 

1950
Preis der Theologischen Fakultät für die wissenschaftliche Arbeit „Die Verteidigung der Lehre des hl. Thomas von der Gottesschau durch Johannes Capreolus“, die als Dissertation angenommen wird

 

1952
Synodalexamen und Promotion zum Dr. theol.

 

1952-1953
Pastoral-praktische Ausbildung und Vorbereitung auf die Priesterweihe im Priesterseminar Freising

 

29. Juni 1953
Priesterweihe durch den Erzbischof von München und Freising, Joseph Kardinal Wendel, im Dom zu Freising

 

1. September bis 1. Oktober 1953
Kaplan in Tuntenhausen

 

1. Oktober 1953 bis 1. Oktober 1954
Kaplan in Miesbach


1954-1957
Wissenschaftlicher Assistent bei Prof. Michael Schmaus am Grabmann-Institut in München;
Vorbereitungsarbeiten für die Habilitation über den Weisheitsbegriff des hl. Augustinus;
Gleichzeitig Religionslehrer, Schwesternseelsorger und Leiter des Studentenheims Jakob-Balde-Haus

 

1. Februar 1957 bis 28. Februar 1967
Direktor der Katholischen Akademie in Bayern

 

1958-1967
Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft für Katholische Erwachsenenbildung in Bayern und Vorstandsmitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft für Katholische Erwachsenenbildung

 

1958-1968
Diözesanbeauftragter für die kirchlichen Sendungen in Hörfunk und Fernsehen

 

1960
Ernennung zum Ritter vom Heiligen Grab

 

1960-1962 und 1968-1981
Vertreter der Katholischen Kirche im Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks

 

1962-1968
Vertreter der Katholischen Kirche im Fernsehrat des ZDF

 

1. März 1967 bis Sommer 1971
Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz

 

1968
Ernennung zum Päpstlichen Ehrenprälaten

 

28. September 1971 bis 23. November 1981
Professor für Pastoraltheologie an der Universität Augsburg

 

23. November 1981
Verstorben in Augsburg

 

27. November 1981
Beisetzung auf dem Friedhof am Perlacher Forst in München

 

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Satzung der Katholischen Akademie in Bayern

§1 Name, Sitz, Rechtsform
Die Stiftung führt den Namen
„Katholische Akademie in Bayern –Kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts“.
Sie hat ihren Sitz in München.
Sie ist eine rechtsfähige kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts.

§2 Stiftungszweck
Die Katholische Akademie in Bayern hat die Aufgabe, die Beziehungen zwischen Kirche und Welt zu klären und zu fördern.
Diese Aufgabe umfasst:

  1. die wissenschaftliche Vertiefung des katholischen Weltverständnisses,
  2. die Begegnung von Glaube und Welt im gegenseitigen Austausch,
  3. die Förderung der katholischen Bildungsarbeit.

§3 Stiftungsvermögen
Das Stiftungsvermögen besteht aus

  1. dem Grundstück in München-Schwabing, Mandlstraße 23 (Plan Nr. 133, 1871/3, 188, 189 und noch wegzumessenden Flächen aus Plan Nr. 134 und 1341/2) in der Gesamtgröße von ca. 3580qm,
  2. dem darauf neuerrichteten Akademiegebäude samt Einrichtung im Neuwert von ca. 3,5 Millionen DM.

Die nachhaltige Verwirklichung des Stiftungszwecks wird durch die bayerischen Diözesen gewährleistet.

§4 Gemeinnützigkeit
Die Akademie verfolgt unmittelbar und ausschließlich die gemeinnützigen kirchlichen Zwecke des §2 der Stiftungssatzung.
Sie erstrebt keinen Gewinn. Die Erträgnisse des Stiftungsvermögens sowie Einnahmen und etwaige Überschüsse sind direkt ihrem gemeinnützigen Zweck zuzuführen. An die Mitglieder der Organe und an Mitarbeiter dürfen weder unmittelbar noch mittelbar Gewinne ausgeschüttet werden. Es darf auch niemand durch Verwaltungsausgaben, die dem Zweck der Akademie fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
Die Mitarbeit in der Akademie ist grundsätzlich ehrenamtlich. Direktor und Personal können hauptberuflich gegen ein angemessenes Gehalt angestellt werden. Personen, welche eine besondere berufliche Fachleistung der Akademie widmen, dürfen dafür nicht mehr als eine berufsübliche Vergütung erhalten.
Im Falle der Aufhebung der Stiftung ist das noch vorhandene Vermögen für andere gemeinnützige kirchliche Zwecke zu verwenden.

§5 Organe
Die Akademie hat folgende Organe:

  1. die Akademieleitung,
  2. den Direktor,
  3. drei Räte:
    - den Wissenschaftlichen Rat,
    - den Allgemeinen Rat,
    - den Bildungsausschuss,
  4. das Kuratorium.

Die unter 1, 3 und 4 aufgeführten Organe beschließen und wählen mit einfacher Mehrheit der erschienenen Mitglieder; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
Die Beschlüsse der Räte richten sich an die Akademieleitung.
Die Sitzungen der unter 1, 3 und 4 aufgeführten Organe werden von dem jeweiligen Vorsitzenden unter Wahrung einer Einladungsfrist von einer Woche einberufen.

§6 Akademieleitung
Die Akademieleitung besteht aus dem Direktor und aus den Delegierten der Räte. Jeder der Räte entsendet drei Persönlichkeiten in die Akademieleitung. Den Vorsitz führt der Direktor. Die Akademieleitung ist das oberste beschließende Organ in der Akademie. Nach den Vorschlägen des Direktors und der Räte beschließt sie selbständig und unabhängig das Arbeitsprogramm und den jährlichen Haushalt der Akademie. Hierbei entscheidet sie endgültig über die ihr von den übrigen Organen zugeleiteten Beschlüsse.
Die Akademieleitung tagt mindestens dreimal im Jahr. Sie muss außerdem auf Antrag von mindestens drei Mitgliedern einberufen werden. Die Einberufung erfolgt durch den Direktor.
Die Akademieleitung kann der Akademie eine Geschäftsordnung geben.

§7 Direktor
Der Direktor wird vom Erzbischof von München und Freising auf Vorschlag der Akademieleitung und im Benehmen mit den bayerischen Bischöfen berufen und abberufen. Er ist hauptberuflich tätig und wird von der Erzdiözese München und Freising auf Dienstvertrag angestellt. Dienstherr ist der Erzbischof von München und Freising. Der Direktor steht der gesamten Akademiearbeit vor.
Er hat Sitz und Stimme in allen Organen (§5, Nr. 1, 3 und 4) der Akademie. Er führt den Vorsitz in der Akademieleitung, im Allgemeinen Rat und im Bildungsausschuss. Er stellt unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Räte das Arbeitsprogramm und den Haushaltsplan auf. Er führt die Beschlüsse der Akademieleitung durch und steht allen Organen der Akademie für die Erledi gung ihrer Aufgaben und für die Führung ihrer Geschäfte zur Verfügung. Der Direktor vertritt die Akademie gerichtlich und außergerichtlich. Der Direktor stellt das Personal der Akademie mit Zustimmung der Akademieleitung auf Dienstvertrag an.

§8 Wissenschaftlicher Rat
Der Wissenschaftliche Rat besteht aus 24 Mitgliedern. Der Erzbischof von München und Freising beruft den Wissenschaftlichen Rat auf die Dauer von fünf Jahren aus dem Hochschulkreis der Akademie. Dem Hochschulkreis gehören die katholischen Hochschullehrer der bayerischen Hochschulen an, soweit sie ihre Bereitschaft zur Mitgliedschaft erklären. Der Hochschulkreis hat für die Berufungen in den Wissenschaftlichen Rat das Vorschlagsrecht. Wiedervorschlag und Wiederberufung sind möglich.
Der Wissenschaftliche Rat wählt sich seinen Vorsitzenden. Er wählt ferner drei Delegierte für die Akademieleitung auf die Dauer von fünf Jahren. Im Rahmen des Gesamtprogramms der Akademie und der im Haushalt verfügbaren Mittel bestimmt der Wissenschaftliche Rat sein Arbeitsprogramm selbst, kann zur Erfüllung seiner Aufgaben Kommissionen bilden, Forschungsaufgaben und Preisarbeiten vergeben und Publikationen herausgeben. Er steht der Bayerischen Bischofskonferenz zur Erstattung von Gutachten zur Verfügung.

§9 Allgemeiner Rat
Der Allgemeine Rat vereinigt katholische Persönlichkeiten, die geeignet und bereit sind, bei der Erfüllung der Akademieaufgaben im Sinne der Begegnung von Glaube und Welt mitzuwirken.
Die Mitglieder werden vom Erzbischof von München und Freising auf die Dauer von vier Jahren berufen. Der Allgemeine Rat hat für die Berufungen das Vorschlagsrecht. Wiedervorschlag und Wiederberufung sind möglich. Den Vorsitz im Allgemeinen Rat führt der Direktor.
Der Allgemeine Rat wählt drei Delegierte in die Akademieleitung auf die Dauer von vier Jahren. Die Aufgabe des Allgemeinen Rates besteht in Planung, Vorbereitung und Mitarbeit bei Veranstaltungen der Akademie. Im Rahmen des Gesamtprogramms der Akademie und der im Haushalt verfügbaren Mittel kann der Allgemeine Rat Arbeitsgemeinschaften bilden und wichtige Ergebnisse seiner Tätigkeit veröffentlichen.

§10 Bildungsausschuss
(Geänderte Fassung gemäß Beschluss der Freisinger Bischofskonferenz vom 14./15. März 1967)
Der Bildungsausschuss besteht aus 24 Mitgliedern. Ständige Mitglieder sind die Bildungsreferenten der bayerischen Diözesen. Der Erzbischof von München und Freising beruft die übrigen Mitglieder des Bildungsausschusses auf die Dauer von drei Jahren aus der Katholischen Landesarbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in Bayern. Die Landesarbeitsgemeinschaft wird rechtlich von der Akademie getragen. Mitglieder der Landesarbeitsgemeinschaft sind die Vorstände der katholischen Bildungseinrichtungen, die Bildungsreferenten der katholischen Verbände und in der Erwachsenenbildung besonders erfahrene Einzelpersönlichkeiten, soweit die Institutionen, Verbände und Einzelpersonen satzungsgemäß die Mitgliedschaft erwerben. Die Mitgliederversammlung der Katholischen Landesarbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in Bayern hat für die Berufung in den Bildungsausschuss das Vorschlagsrecht. Die angemessene Berücksichtigung der drei Mitgliedergruppen der Landesarbeitsgemeinschaft ist bei der Erstellung des Vorschlags besonders zu beachten.
Den Vorsitz im Bildungsausschuss führt der Direktor. Der Bildungsausschuss wählt drei Delegierte in die Akademieleitung für die Dauer von drei Jahren. Der Bildungsausschuss hat die Aufgabe, die Arbeit der Akademie für die Diözesen, die katholischen Bildungswerke und Verbände in Bayern fruchtbar zu machen und die katholische Bildungsarbeit zu fördern.

§11 Kuratorium
Zur Förderung der Akademiearbeit in der Öffentlichkeit wird ein Kuratorium gebildet, in das vom Erzbischof von München und Freising unter Mitwirkung der bayerischen Bischöfe Persönlichkeiten des kirchlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens aus den bayerischen Diözesen berufen werden. Das Kuratorium steht den anderen Organen auf Wunsch mit Rat und Tat zur Seite und nimmt jährlich den Tätigkeitsbericht der Akademie entgegen.

§12 Finanzverwaltung
Die Akademieleitung beschließt jährlich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel den vom Direktor aufgestellten Haushalt. Der be­schlos­sene Haushalt wird vom Direktor vollzogen.
Die Überprüfung des Rechnungswesens der Akademie obliegt der Erzbischöflichen Finanzkammer München und Freising.

§13 Änderung der Stiftungssatzung und Auflösung der Akademie
Für den FalI der Änderung der Stiftungssatzung und der Auflösung der Akademie gelten die Bestimmungen der Art.17, 18 und 20 des bayerischen Stiftungsgesetzes vom 26. November 1954 in Verbindung mit §87 BGB. Die Akade­mie­leitung kann mit Zweidrittelmehrheit Antrag auf Änderung der Stiftungssatzung stellen. lm Falle der Auflösung ist die Erzdiözese München und Freising für das Vermögen anfallberechtigt.

§14
Diese Satzung tritt am Tage ihrer Genehmigung durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus in Kraft.
Die Genehmigung wurde durch Urkunde vom 16. April 1962 erteilt.

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