Mit dem Ersten Vatikanischen Konzil hat sich die Kirche von Rom auf einen Sonderweg begeben, indem sie zweierlei zum Dogma erhob: 1. Alle Hirten und Gläubigen weltweit sind dem Bischof von Rom zu hierarchischer Unterordnung und Gehorsam verpflichtet – und zwar sowohl in Fragen des Glaubens und der Sitten als auch disziplinarisch (DH 3060). 2. Der Bischof von Rom besitzt Unfehlbarkeit, wenn er „ex cathedra“ spricht. Seine Definitionen sind dann aus sich selbst heraus, nicht aufgrund des Konsenses der Kirche „unreformierbar“ (DH 3074). Seit 1870 muss jeder Katholik das glauben. Und hat auch das Zweite Vatikanische Konzil diese Ekklesiologie durch Kategorien wie „Communio“, „Synodalität“ oder „Volk Gottes“ ergänzt, so bleibt sie doch ungeschmälert in Kraft.