Kirchenrecht - heute

1. Oktober 2017

100 Jahre Codex Iuris Canonici

Papst Benedikt XV. hat am 27. Mai 1917 das kirchliche Gesetzbuch „Codex Iuris Canonici“ promulgiert. Damit lag zum ersten Mal in der Kirchengeschichte eine Zusammenfassung des
Rechts der gesamten lateinischen Kirche in Form einer abstrakten Kodifikation vor.

Das Klaus-Mörsdorf-Studium für Kanonistik (KMSK) der LMU München nimmt zusammen mit der Katholischen Akademie Bayern das 100-Jahr-Jubiläum dieses epochalen Ereignisses zum Anlass, bei einer internationalen Tagung verschiedenen grundsätzlichen Rechtsfragen nachzugehen.

Welche Bedeutung hat die Kodifikation als Instrument der Rechtsbildung, nicht nur in der Kirche? Welche Rolle kommt dem Glauben in einer religiösen Rechtsordnung zu? Wie hat sich das kirchliche Recht seit der Kodifikation 1917 weiterentwickelt und wo liegen künftige Herausforderungen? Wie wird das Recht in den evangelischen Kirchen gesehen und gehandhabt? Welche Fragen und Probleme ergeben sich aus der Begegnung des europäisch geprägten kanonischen Rechts mit anderen Rechtskulturen, beispielsweise in Afrika?

Mit der Tagung erinnert das KMSK auch an seine Errichtung im Jahr 1947. Es ist die einzige akademische Einrichtung im deutschen Sprachgebiet, die das Promotionsrecht zum Lic. iur. can. und Dr. iur. can. besitzt.

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