Wo liegt die Grenze zwischen krankheitsbedingt begangenen Straftaten und jenen Delikten, die noch in das breite Spektrum menschlicher Normalität fallen?
Schuldig oder nicht schuldig – ist das noch die alles entscheidende Frage? Nicht ausschließlich. Oft muss vor Gericht nämlich vorab darüber befunden werden, ob eine Straftat überhaupt zurechenbar ist oder nicht. Doch wie ist so etwas zu entscheiden? Dieser zentralen Frage spürte die Katholische Akademie in Bayern am Abend des 3. Dezember 2018 nach und bat unter dem Titel: „Die dunkle Seite in uns. Auf Fährtensuche in der Psyche von Verbrechern“ Prof. Dr. Norbert Nedopil um eine Stellungnahme. Der ehemalige Leiter der Abteilung für Forensische Psychiatrie an der Psychiatrischen Klinik der LMU verschaffte über 100 interessierten Besucherinnen und Besuchern nicht nur einen einmaligen Einblick in die aktuelle Forschungslandschaft, sondern diskutierte dabei auch eingängige Beispiele aus der Praxis: Wo liegt die Grenze zwischen krankheitsbedingt begangenen Straftaten und jenen Delikten, die noch in das breite Spektrum menschlicher Normalität fallen? Und was kann man tun, damit Täter nicht zu Wiederholungstätern werden?