Das Karlsruher Urteil zog viel Kritik auf sich, es habe die Tür zur organisierten Sterbehilfe nicht nur aufgestoßen, sondern „aus den Angeln gehoben“, wie Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung schrieb. Wie sieht das aus bei Minderjährigen, bei bloß lebensmüden Alten, bei Demenzkranken? Interessant ist, dass sich sowohl Sterbehilfevereine als auch Patientenschützer gegen weitere gesetzliche Regelungen ausgesprochen haben, die immer nur bedingt auf den Einzelfall passen. Sollte sich das Augenmerk der Gesellschaft nicht noch viel stärker auf medizinische und menschliche Begleitung Schwerstkranker und Sterbender richten?