Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Tagungszentrum der Katholischen Akademie in Bayern KSdöR

1. GELTUNGSBEREICH

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Reservierungsverträge über die mietweise Überlassung von Räumen sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen des Tagungszentrums der Katholischen Akademie in Bayern KSdöR, nachfolgend Tagungszentrum genannt. Der Begriff Reservierungsvertrag umfasst und ersetzt alle sinnverwandten Begriffe wie Gastveranstaltung, Reservierung, Buchung.
 

2          VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG

2.1      Vertragspartner sind das Tagungszentrum und der Besteller, nachfolgend Kunde genannt. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Tagungszentrum zustande. Dem Tagungszentrum steht es frei, die Reservierung in Textform zu bestätigen.
 

3          LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

3.1      Das Tagungszentrum ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Räume bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2      Der Kunde ist verpflichtet, die bestellten und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen zu den vereinbarten bzw. geltenden Preisen des Tagungszentrums zu bezahlen.

3.3      Im Falle einer nachträglichen Verringerung der gebuchten Leistungen durch den Kunden hat das Tagungszentrum das Recht, die Preise für die verbleibenden gebuchten Räume und sonstigen Leistungen neu zu kalkulieren.

3.4      Rechnungen des Tagungszentrums sind sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.
 

4          RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG/ STORNIERUNG / AUSFALLZAHLUNG) NICHTINANSPRUCHNAHME VON LEISTUNGEN

4.1      Ein Rücktritt des Kunden vom geschlossenen Vertrag ist ganz oder in Teilen, bis 8 Wochen vor Anreise bzw. Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich.

4.2      Der Rücktritt muss fristgerecht in Schriftform (Mail/FAX/ Brief) eingegangen sein.

4.3      Ausfallzahlung bei Gastveranstaltungen / Tagungen

Wenn die Absagefristen (Abs. 4.1) nicht eingehalten werden oder Leistungen gar nicht in Anspruch genommen werden, so wird durch das Tagungszentrum eine Entschädigung wie folgt gefordert:

bis 8 Wochen vor Anreise: kostenfrei

bis 2 Wochen vor Anreise: 50% aller gebuchten Leistungen

ab dem 13.Tag vor Anreise: 60% aller gebuchten Leistungen

Ein kostenfreier Rücktritt vom Vertrag ganz oder in Teilen (gemäß Abs. 4.1) mit der Begründung einer mangelnden Eignung des Veranstaltungsraums (z.B. aufgrund geltender Abstandsregeln) ist nicht möglich, sofern dem Kunden diese schon bei Vertragsabschluss bekannt waren. Ein Anspruch des Kunden, den Tagungsraum kostenfrei oder gegen Aufpreis zu wechseln, besteht nicht.
 

4.4      Übernachtungsgäste/ Individualbuchungen

Gäste ohne schriftlichen Vertrag können ihre Buchung absagen. Die Absage muss dem Tagungszentrum bis zum Vortag der geplanten Anreise, 18.00 Uhr, zugegangen sein (Abs. 4.2). Nach diesem Termin wird durch das Tagungszentrum für die erste Nacht eine Entschädigung in Höhe von 80% aller gebuchten Leistungen gefordert. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
 

5          RÜCKTRITT DURCH DAS TAGUNGSZENTRUM

5.1     Das Tagungszentrum ist – wie der Kunde – berechtigt, den Vertrag ganz oder in Teilen, bis 8 Wochen vor Anreise bzw. Veranstaltungsbeginn zu stornieren. Ferner ist das Tagungszentrum berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls:

höhere Gewalt oder andere vom Tagungszentrum nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen (z.B. Betriebsuntersagungen durch Behörden)
Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein
der Zweck oder der Anlass des Aufenthaltes oder der Veranstalter im Widerspruch zu den Grundaussagen des christlichen Glaubens stehen, ist das Tagungszentrum berechtigt, den Vertrag zu stornieren.

5.2    Der berechtigte Rücktritt des Tagungszentrums begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
 

6       RAUM-/ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

6.1    Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Räume, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

6.2    Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden am Anreisetag ab 15.00 Uhr (Anreise) bis um 10.30 Uhr am Abreisetag (Abreise) zur Verfügung.

6.3    Gebuchte Seminar-/Veranstaltungsräume stehen dem Kunden gemäß dem Vertrag zur Verfügung.
 

7       SCHLUSSBESTIMMUNGEN

7.1     Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

7.2    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: München, 1. Januar 2023