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Freitag, 11. Februar 2011 |
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| 17.00 Uhr | Begrüßung |
| 17.10 Uhr | Embryonenschutz im Umfeld von PID und PND. Prof. Dr. Hermann Hepp, |
| 17.40 Uhr | Embryonenschutz im Gesetz – Prof. Dr. Christian Hillgruber, Hildegund Holzheid, |
| 18.30 Uhr | Pause mit Gelegenheit zum Imbiss |
| 19.10 Uhr | Positionen christlicher Ethik Prof. DDr. Richard Schröder, Prof. Dr. Eberhard Schockenhoff, |
| 20.00 Uhr | Podiumsdiskussion mit Rückfragen aus dem Publikum |
| 21.00 Uhr | Ende des Forums |
| Moderation: | Dr. Walter Bayerlein, Vorsitzender Richter a.D. am Oberlandesgericht München |
| Organisation: | Dr. Christian Hörmann |
Die Diskussion zur Präimplantationsdiagnostik (PID) in den vergangenen Monaten förderte zumindest eines zutage: Der Embryonenschutz in Deutschland bedarf einer erneuten medizinischen, juristischen und v.a. ethischen Debatte. Die Spannweite ist riesengroß: Von einem prinzipiellen Verbot der PID bis – auf Basis der Möglichkeiten der Pränataldiagnostik (PND) – zur Erlaubnis zu Spätabtreibungen. Ist also eine „Zeugung auf Probe“ verboten, eine „Schwangerschaft auf Probe“ erlaubt?
Das Forum hat das Ziel, die Fixierung der Debatte auf das Problem der PID aufzubrechen. Um zu einer ethisch verantwortbaren wie gesellschaftlich akzeptierten Lösung zu kommen, sind unterschiedliche Themenstränge zu berücksichtigen: Reproduktionsmedizin und PID, PND, Abtreibung und Abtreibungsrecht usw. Diese sind auf medizinischer, juristischer und ethischer Ebene miteinander verschränkt.
Dr. Florian Schuller, Akademiedirektor
Kardinal Wendel Haus
Mandlstraße 23, 80802 München
Bitte bis spätestens Mittwoch, 11. Februar 2011.
Die Anmeldung ist verbindlich und gilt als angenommen,
wenn unsererseits keine Absage erteilt wird.
Die Teilnahmekarten sind an der Tageskasse erhältlich.