Patientenverfügung: Ausdruck der Selbstbestimmung - Auftrag zur Fürsorge
Mittwoch, 18. März 2009 | |
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17:00 Uhr | Begrüßung |
17:15 Uhr | Klaus Kutzer, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof a.D., Karlsruhe Patientenverfügungen – aktuelle Rechtslage und Stand der gesetzgeberischen Diskussion |
17:45 Uhr | Prof. Dr. Gian Domenico Borasio, Lehrstuhl für Palliativmedizin, Interdisziplinäres Zentrum für Palliativmedizin, Klinikum der Universität München Patientenverfügungen und Entscheidungen am Lebensende aus ärztlicher Sicht |
18:15 Uhr | Pause |
18:30 Uhr | Prof. Dr. Konrad Hilpert, Professor für Moraltheologie an der Universität München Patientenverfügungen – ein Blick auf die theologisch-ethische Diskussion |
19:00 Uhr | Gelegenheit zum Imbiss |
19:30 Uhr | Podiumsgespräch, anschließend Diskussion zu Fragen aus dem Publikum |
Organisation | Stephan Höpfinger |
In Würde sterben zu können – diesen Wunsch hat jeder. Viele treibt aber die Sorge um, gegen ihren Willen künstlich am Leben erhalten zu werden. Andere sehen sich angesichts todkranker Angehöriger mit der Frage konfrontiert, ab wann der Kampf für das Leben zur puren Qual werde. Sensibilisiert für diese ethisch brisanten Konfliktsituationen, messen immer mehr Menschen zentrale Bedeutung einer Patientenverfügung zu, in der sie vorab festlegen, wie sie in der letzten Phase einer Krankheit behandelt werden wollen.
Darüber allerdings gehen die Meinungen weit auseinander. Welche Verbindlichkeit hat eine Patientenverfügung, und ist eine gesetzliche Regelung überhaupt notwendig? Deren Verfechter weisen auf die bestehende Rechtsunsicherheit hin, die Patienten, Ärzten und Betreuern häufig Probleme bereite, oder argumentieren, sie sei Ausdruck der individuellen Selbstbestimmung eines Menschen in eine Zeit hinein, in der diese nicht mehr ausgeübt werden könne.
Skeptiker warnen hingegen vor einer unangebrachten Verrechtlichung und Überregulierung des Arzt-Patienten-Verhältnisses. Für sie stellt eine Patientenverfügung gerade noch einen Notbehelf dar und keinen Ausweis der Autonomie am Lebensende, weil zu einer solchen gehören würde, sich noch einmal anders entscheiden zu können.
Wie komplex und zugleich ethisch herausfordernd die Frage ist, zeigt sich auch daran, dass im Deutschen Bundestag augenblicklich drei sehr unterschiedliche Gesetzesentwürfe vorliegen.
Ethische Reflexionen, theologische Grundoptionen, medizinische Möglichkeiten und juristische Absicherungen müssen miteinander bedacht werden, möchte man allen Betroffenen gerecht werden: zunächst vor allem den Patienten, aber auch den betreuenden Angehörigen wie den medizinischen Behandlungsteams. Wahrlich der Ernstfall des Lebens schlechthin.
Dr. Florian Schuller, Akademiedirektor
Anmeldung
Anmeldung bitte bis spätestens Montag, 16. März 2009.
Die Anmeldung ist verbindlich und gilt als angenommen,
wenn unsererseits keine Absage erteilt wird.
Kinderbetreuung
Für Eltern bietet die Akademie während der Veranstaltung kostenlos eine qualifizierte Betreuung ihrer Kinder (bis 12 Jahre) an. Wenn Sie dies wahrnehmen wollen, bitte unbedingt bei der Anmeldung im Feld "Bemerkung" Namen und Alter Ihrer Kinder angeben.
Veranstaltungsort
Kardinal Wendel Haus
Mandlstraße 23, 80802 München