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| Samstag, 22. Januar 2011 | |
|---|---|
| 9.30 Uhr | Begrüßung |
| 9.45 Uhr | Statements von |
| Prof. Dr. Paul Kirchhof, Bundesverfassungsrichter a.D., Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht an der Universität Heidelberg |
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| Prof. Dr. Hermann Lübbe, Professor für Philosophie und Politische Theorie an der Universität Zürich |
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| 10.45 Uhr | Pause mit Gelegenheit zum Imbiss |
| 11.15 Uhr | Podiumsdiskussion mit den Referenten Anschließend Anfragen aus dem Publikum |
| 12.45 Uhr | Mittagessen - Ende des Forums |
| Moderation: | Dr. Florian Schuller |
| Organisation: | Stephan Höpfinger |
In Deutschland hat sich vor dem Hintergrund geschichtlicher Erfahrungen ein besonderes Verhältnis von Staat und Kirche entwickelt. Beide sind zwar voneinander unabhängig, aber der Staat räumt den Kirchen herausgehobene Wirkmöglichkeiten im öffentlichen Raum ein.
Angesichts einer veränderten religiös-gesellschaftlichen Situation drängt jedoch die Diskussion über das Verhältnis von Staat und Kirche immer stärker auf die Tagesordnung. So wird aus Teilen von Politik und Gesellschaft die umfassende und strikte Durchsetzung der weltanschaulichen Neutralität des Staates gefordert: Jeder Gottesbezug müsse aus dem Grundgesetz und den Landesverfassungen gestrichen werden, religiöse Symbole in öffentlichen Gebäuden dürfe es nicht mehr geben, Religionsunterricht und Militärseelsorge sollten ebenso abgeschafft werden wie die staatlich eingezogene Kirchensteuer und die öffentlich finanzierten theologischen Fakultäten an staatlichen Universitäten.
Hinzu kommt die häufig geäußerte Auffassung, dass angesichts des anwachsenen muslimischen Bevölkerungsteils das gesamte staatskirchenrechtliche System geändert werden müsse. Und schließlich treten auch kirchlicherseits Stimmen für eine größere Distanz zum Staat ein.
Das verfassungsrechtliche Konzept einer fördernden Neutralität im Verhältnis von Staat und Kirche ist in Bewegung geraten. Bei dem Forum über die Entwicklungsmöglichkeiten dieses Verhältnisses sollen zwei unterschiedliche Standpunkte vorgestellt und miteinander ins Gespräch gebracht werden. Während Prof. Kirchhof dafür plädiert, dass sich das künftige Staatskirchenrecht auf die wechselseitige Angewiesenheit von Kirche und Staat besinnen sollte, gibt Prof. Lübbe einer engen rechtlichen Zuordnung von Staat und Kirche keine Zukunft.
Dr. Florian Schuller, Akademiedirektor
Kardinal Wendel Haus
Mandlstraße 23, 80802 München
Bitte bis spätestens Donnerstag, 20. Januar 2011.
Die Anmeldung ist verbindlich und gilt als angenommen,
wenn unsererseits keine Absage erteilt wird.
Eintrittskarten und Essensbons sind an der Tageskasse erhältlich.