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| Donnerstag, 20. Oktober 2011 | |
|---|---|
| 19.00 Uhr | Begrüßung Dr. Florian Schuller, Akademiedirektor |
| 19.10 Uhr | Gerechtigkeit im Steuerrecht – Prof. Dr. Paul Kirchhof, |
| 20.10 Uhr | Pause mit Gelegenheit zum Imbiss |
| 20.30 Uhr | Gespräch mit Prof. Dr. Markus Vogt, anschließend Fragen aus dem Publikum |
| Organisation: | Stephan Höpfinger |
Das deutsche Steuerrecht ist in Not geraten. Zwar folgt die Besteuerung des Einkommens, des Umsatzes, der Erbschaft und des Verbrauchs einsichtigen Prinzipien. Doch sind diese durch Privilegien, Ausnahmetatbestände und Lenkungsanreize so überlagert, dass die Steuerpflichtigen das Steuerrecht nicht mehr verstehen, damit auch nicht als gerecht anerkennen können. Die Fülle der Steuernormen bedrängt die Freiheit des Bürgers. Der Steuerstaat traut den Menschen in den Lenkungstatbeständen nicht mehr zu, selbst entscheiden zu können, wie sie ihr Einkommen verwenden. Andererseits wird vom Erklärungspflichtigen – unter Strafandrohungen – erwartet, dass er sein Einkommen nach Gesetz und Recht richtig erklärt.
Deshalb ist eine grundlegende Vereinfachung des Steuerrechts geboten: Wir brauchen nicht sieben Einkunftsarten, sondern nur noch eine. Die unterschiedliche Besteuerung des Gewinns durch die Einkommens- und Körperschaftssteuer ist nicht notwendig. Wenn alle Ausnahmetatbestände abgeschafft sind, genügt – nach einem Grundfreibetrag von 10.000 Euro und einer progressiven Besteuerung der Anfangseinkommen – ein Spitzensteuersatz von 25%. Bei der Umsatzsteuer werden Leistungen zwischen Unternehmern nicht mehr besteuert. Dadurch erübrigen sich bei gleichem Steueraufkommen drei Viertel der Steuerfälle. Die Erbschaftssteuer belastet den Erbfall unter Ehegatten nicht mehr, bringt beim Unternehmenserwerb Entlastungen, ohne das Betriebsvermögen oder die Lohnsumme langfristig zu binden.
Die große Frage nach der Gerechtigkeit findet im Steuerrecht eine anspruchsvolle Bewährungsprobe.
Paul Kirchhof
Kardinal Wendel Haus
Mandlstraße 23, 80802 München
Anmeldeschluss ist Dienstag, 18. Oktober 2011.
Die Anmeldung ist verbindlich und gilt als angenommen,
wenn unsererseits keine Absage erteilt wird.
Die Eintrittskarten sind an der Abendkasse erhältlich.
Die Anmeldung Ihrer Teilnahme nehmen wir
auch nach Anmeldeschluss gerne entgegen.
Bitte beachten Sie jedoch:
Ihr Name kann nach Anmeldeschluss nicht mehr in unsere
Teilnehmerliste aufgenommen werden.